in Verbindung mit
Prof. Dr. Dr. h. c. Thomas Buergenthal, GWU, Washington, DC; vorm. Richter am IGH; vordem Präsident des IAGMR, San José
Dr. h.c. Tim Eicke, Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Straßburg
Prof. Dr. Dr. h. c. Jochen Abr. Frowein, vorm. Vize-Präsident der Europ. Komm. f. Menschenrechte, vorm. Direktor am MPI, Heidelberg
Prof. Dr. Dr. Christoph Grabenwarter, Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Wien; Professor an der Wirtschaftsuniversität Wien
Prof. Dr. Constance Grewe, Professorin em. an der Université de Strasbourg; Richterin am Verfassungsgerichtshof von BiH, Sarajevo
Univ.-Prof. Dr. Gerhart Holzinger, vorm. Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Wien
Univ.-Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Juliane Kokott, Generalanwältin am Gerichtshof der Europäischen Union, Luxemburg
Prof. Dr. Christine Langenfeld, Richterin des Bundesverfassungsgerichts, Karlsruhe; Professorin an der Universität Göttingen
The Right Hon. Lord Mance, vorm. Vize-Präsident des Supreme Court of the United Kingdom, London
Prof. Dr. Jörg Paul Müller, Ordinarius em. für öffentliches Recht an der Universität Bern
Prof. Dr. László Sólyom, vorm. Präsident der Republik Ungarn; vordem Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Budapest
Prof. Dr. Dr. h. c. Christian Tomuschat, Professor em. für öffentl. Recht, insb. Völker- und Europarecht, Humboldt-Universität zu Berlin

Herausgegeben von Dr. h. c. Norbert Paul Engel                      Schriftleitung Rechtsanwältin Dr. h. c. Erika Engel

EuGRZ 28. April 2023 50. Jg. Heft 1-8
ISSN 0341/9800  
Seiten 1-184
50. Jahrgang der EuGRZ
Mit dieser ersten Ausgabe 2023 beginnt die EuGRZ ihren 50. Jahrgang. Das ist ein langer Weg seit 1974 und ein Grund, allen Weggefährten herzlich zu danken. Gemeint sind die Autoren, die mit Aufsätzen und Anmerkungen, aber auch durch Entscheidungsbearbeitungen und Übersetzungen zur redaktionellen Existenz dieser Zeitschrift beigetragen haben; das sind die Mit-Herausgeber, deren Rat für die Redaktion stets von großem Wert ist – hierbei sind wir Jörg Paul Müller als einem Mit-Herausgeber der ersten Stunde mit besonderem Dank verbunden, auf dessen Initiative die Universität Bern uns 1999 die Ehrendoktorwürde verliehen hat (s. EuGRZ 1999, 649); gemeint sind die Leser, die mit ihrem Interesse die Wirkung der Zeitschrift, die für den Dialog der Institutionen gegründet wurde, lebendig halten, und das sind die Abonnenten (weltweit), die mit ihrer Treue die wirtschaftliche Existenz der EuGRZ sichern.
Dies alles zusammen erfüllt uns mit großer Dankbarkeit und gibt Mut für die Zukunft in ungewissen Zeiten.
Erika Engel und Norbert Paul Engel

 

1. Aufsätze Doris König, Karlsruhe
Der Rechtsstaat in der Krise – Was tun ?

1

  Karin Oellers-Frahm, Heidelberg
Überlegungen zur geplanten Bill of Rights des Vereinigten Königreichs: „Brexit“ – auch aus dem Europarat und dem europäischen System des Menschenrechtsschutzes ?


10
  Thomas Giegerich, Saarbrücken
Extraterritoriale Schutzwirkung von Grund- und Menschenrechten im globalen Mehrebenensystem: Kongruenz und Kohärenz für die International Rule of Law


17
  Andreas Zimmermann und Alina-Camille Berdefy, Potsdam
Internationale Gerichtsbarkeit im Kontext des Krieges gegen die Ukraine: Rechtsschutzmöglichkeiten der Ukraine vor internationalen Gerichten

40

2. Entscheidungen    
EGMR – 18. 10. 22 – Racial Profiling / Anlasslose Polizeikontrolle in der Bahn allein aufgrund der dunklen Hautfarbe des Bf. (indischer Herkunft) verletzt Art. 14 i.V.m. Art. 8 EMRK (Diskriminierungsverbot / Schutz des Privatlebens) / Basu gegen Deutschland .........................
48
EuGH – 30. 03. 23 – Videokonferenz-Livestream des Unterrichts an öffentlichen Schulen (während der Covid-19-Pandemie) ohne ausdrückliche Einwilligung der Lehrkräfte fällt in den sachlichen Anwendungsbereich von Art. 88 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) / Auslegung des innerstaatlichen Rechts ist insoweit Sache des nationalen Richters / hier: Lehrkräfte in Deutschland (Hessen) / Rs. C-34/21 ................................................................


57

BGer – 09. 09. 22 – Einsetzung einer Gerichtsschreiberin und eines Gerichtsschreibers der entscheidenden Kammer als Ersatzrichterin und Ersatzrichter (in ebendieser Kammer) verletzt den Anspruch auf ein unabhängiges Gericht gem. Art. 30 BV und Art. 6 Abs. 1 EMRK / Gefährdung der internen richterlichen Unvoreingenommenheit durch informelle Hierarchien ...................................................................................... Steinmann

 

66

BGer – 13. 10. 22 – Haftbedingungen für ausländerrechtlich festgehaltene Person incl. Fragen des Internetzugangs und der Nutzung eines privaten Mobiltelefons / hier: Einschließung des Bf. während 18 Stunden in seiner Zelle verletzt das Recht auf persönliche Freiheit / Anspruch auf – allenfalls zeitlich und örtlich beschränkte – Zugriffsmöglichkeit auf das Internet bejaht / Verweigerung des Gebrauchs von privatem Mobiltelefon nicht unverhältnismäßig ...................................................................................................... Steinmann

 


69

VerfG,Warschau 
           – 10. 03. 22 –
Poln. VerfG insinuiert, der EGMR übe rechtsetzende Tätigkeit aus, die zur Schaffung von Rechtsnormen geführt habe, was dem VerfG die Möglichkeit der Überprüfung der EGMR-Rspr. im Rahmen der Normenkontrolle eröffnet / Teilweise Unvereinbarkeit von Art. 6 Abs. 1 EMRK mit der polnischen Verfassung wird festgestellt / Urteil K 7/21 ........................ Übersetzung mit einleitender Anmerkung von Budnik

73
BVerfG – 01. 02. 23 – Bestimmungen im Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen mit dem Grundgesetz unvereinbar / Es fehlen Regelungen zu den Folgen und zu Fortführungsmöglichkeiten von – nach inländischem Recht – unwirksamen Auslandskinderehen ...........................................
88
BVerfG – 09. 12. 22 – Gesetz über öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern teilweise verfassungswidrig / Heimliche  Überwachungsmaßnahmen der Polizei genügen den Anforderungen der Verhältnismäßigkeit nicht / Einsatz von Vertrauenspersonen und verdeckten Ermittlern ...........................................................................................

109
BVerfG – 16. 02. 23 – Automatisierte Datenanalyse durch die Polizei für die vorbeugende Verbrechensbekämpfung in Hessen und Hamburg verfassungswidrig .........................................
137
 BVerfG – 24. 02. 23 – Ablehnung der Aussetzung des Strafrests einer seit mehr als 47 Jahren vollzogenen lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung verfassungswidrig ...................................
155
BVerfG – 19. 01. 23 – Mehrtägige Fesselung eines Sicherungsverwahrten während einesKrankenhausaufenthalts verletzt allgemeines Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG ........
161
BVerfG – 07. 12. 22 – Verurteilung eines Ku’damm-Rasers wegen Mordes nicht zu beanstanden ................. 166
BVerfG – 14. 02. 23 – Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unvorhergesehener Erkrankung am letzten Tag einer Frist verfassungswidrig / Verletzung von Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG ...........................................................................................
174
3. Dokumentation    
 EGMR – 26. 01. 23 – Jahres-Pressekonferenz 2023 der EGMR-Präsidentin Síofra O’Leary / Leitmotiv: Unzureichende finanzielle und personelle Ausstattung des EGMR / Statistik für 2022 .........
177
EuRat – 24. 01. 23 – EGMR-Richterwahlen – Anne Louise Bormann neue dänische Richterin und Oddný Mjöll Arnardóttir neue isländische Richterin / Polnische Liste zum dritten Mal zurückgewiesen / Weitere überfällige Richterwahlen betreffen Litauen, Rumänien und Bosnien-Herzegowina .................................................................................

179
4. Laufende Verfahren    
 BVerfG – 07. 03. 23 – Übersicht über die im Jahr 2023 u.a. zur Entscheidung anstehenden Verfahren ................................................ 180